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Der Fernseher ist ein Beispiel für ein Gerät im Bereich der Unterhaltungselektronik. Mit ihm ist es möglich TV-Formate wie zum Beipiel Nachrichten, Dokumentationen, Magazine, Spielfilme und Serien zu empfangen und anzusehen.

Das Patent für den ersten Fernseher wurde schon 1886 von Paul Nipkow angemeldet. Damit gilt er als Erfinder des Fernsehers.

Eine weitere Besonderheit bei einem Fernseher ist, dass er unpfändbar ist. Und zwar weil dem Schuldner mit dem Pfänden seines Fernsehers die Möglichkeit genommen werden würde, sich über das allgemeine Weltgeschehen zu informieren.

 
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